
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1. Umfang
Die folgenden Bedingungen gelten für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Dienstleistungen und sind Bestandteil unserer Verträge. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
1.2. Abweichungen oder Ergänzungen
Hiermit widersprechen wir ausdrücklich abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers. Sie sind auch dann nicht gültig, wenn der Käufer sein Angebot oder andere Erklärungen darauf gestützt hat.
1.3. Akzeptanz von Abweichungen oder Ergänzungen
Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn und soweit sie von der Gesellschaft schriftlich akzeptiert werden.
2. Angebote und Bestellungen
2.1. Konto Verbindlichkeiten
Unsere Angebote sind unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden. Ein gültiger Vertrag kommt daher nur durch unsere Auftragsbestätigung oder die Lieferung der Ware zustande.
Eine Vereinbarung kommt daher erst zustande, wenn der Vertrag vom Vorstand (oder CEO) des Unternehmens und vom Kunden unterzeichnet wurde oder an dem Tag, an dem das Unternehmen die schriftliche Auftragsbestätigung sendet, die vom Vorstand unterzeichnet werden muss (oder vom Geschäftsführer) oder die Lieferung der Ware inkl. Rechnung. Eine einseitige Kündigung des Vertrags durch den Kunden ist ungültig, es sei denn, das Unternehmen stimmt einer solchen Kündigung schriftlich zu.
2.2. Maße
Maße, Gewichte, Bilder, Zeichnungen sowie sonstige Angaben zu unseren unverbindlichen Angeboten bleiben unser Eigentum und sind nur annähernd. Nur aufgrund unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung können sie Bestandteil des Vertrages werden.
2.3. Hinweise, Daten, Aussagen, Muster
Mitteilungen, Daten, Aussagen und Muster, die vom Unternehmen in welcher Form oder Art auch immer gemacht oder bereitgestellt werden, sind nur Richtwerte und binden das Unternehmen niemals, es sei denn, die Vereinbarung sieht ausdrücklich das Gegenteil vor.
3. Zahlungsfähigkeit
3.1. Zweifelhafte Zahlungsfähigkeit des Käufers
Wenn uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die Anlass zu Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers geben, können wir weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung der Ware durch den Käufer abhängig machen. Wir können eine angemessene Frist für die Vorauszahlung der Ware festlegen und vom Vertrag zurücktreten, wenn die Vorauszahlung nicht rechtzeitig eintrifft; Der Käufer kann anstelle einer Vorauszahlung eine Bankgarantie geben. Wenn wir die Ware bereits geliefert haben, kann der Kaufpreis unabhängig von zuvor vereinbarten Zahlungsbedingungen fällig werden.
3.2. Argumentation
Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers werden unter anderem begründet, wenn ein Antrag auf ein Insolvenzverfahren gestellt wurde oder wenn er nicht rechtzeitig Zahlungen an uns oder Dritte leistet.
4. Vertraulichkeit
Der Kunde wird alle Geschäftsinformationen, die sich auf das Unternehmen beziehen, vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben. Geschäftsinformationen sind im weitesten Sinne zu interpretieren und umfassen alle Informationen, die dem Kunden vom Unternehmen mitgeteilt werden oder die dem Kunden im Rahmen der Vereinbarung bekannt werden.
5. Preise
5.1. Preisgültigkeit
Unsere Preise gelten „ab Werk“, wenn keine andere Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde. Die vom Kunden angeforderten und von unserer Standardverpackung abweichenden Kosten für Sonderverpackungen sind NICHT im Preis enthalten.
Die Gesellschaft hat das Recht, die angegebenen oder vereinbarten Preise zu erhöhen, wenn sich der Preis von Gegenständen, Rohstoffen oder Teilen, die von Dritten bezogen wurden, erhöht oder die Löhne, Sozialversicherungsbeiträge, Versicherungsprämien oder sonstigen Kostenbestandteile (einschließlich) erhöht werden (Wechselkurse) und Gebühren (Lizenzen).
5.2. MwSt
Die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen enthalten und wird auf der Rechnung in der am Tag der Rechnungsstellung gesetzlich vorgeschriebenen Höhe gesondert ausgewiesen.
6. Lieferung, Lieferbedingungen
6.1. Lieferbedingungen
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung „ab Werk“ in den Geschäftsräumen des Unternehmens. Die Auslegung der Lieferbedingungen richtet sich nach der Ausgabe der von der Internationalen Handelskammer herausgegebenen Incoterms, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die letzte war.
6.2. Lieferdaten
Alle genannten Liefertermine sind unverbindlich und werden als ungefähr vereinbart, wenn sie von uns nicht ausdrücklich als verbindlich beschrieben wurden. Bei unverbindlichen Lieferterminen gilt eine Lieferung innerhalb von 60 Tagen nach der angegebenen Lieferzeit in jedem Fall als pünktlich.
6.3. Beginn der Lieferfrist
Die Lieferfrist beginnt spätestens zu folgenden Terminen:
-
das Datum, an dem die Vereinbarung geschlossen wird
-
das Datum, an dem das Unternehmen über alle für die Lieferung der Waren erforderlichen Dokumente, Informationen, Genehmigungen, Ausnahmen, Genehmigungen, Zuteilungen usw. verfügt
-
das Datum, an dem die Gesellschaft die Zahlung erhält
6.4. Verspätete Lieferung
Wenn mehr als 12 Monate zwischen Vertragsschluss und Lieferung vergehen und eine solche Verzögerung nicht von uns verursacht wurde und sich während dieser Zeit unsere Preisliste ändert, können wir anstelle des vereinbarten Preises den am Tag der Lieferung gültigen Listenpreis verlangen. Vor der Lieferung senden wir dem Käufer eine entsprechend geänderte Auftragsbestätigung. Der Käufer kann in diesem Fall den Vertrag für die Ware, für die der Preis erhöht wurde, kündigen. Er muss seine Kündigung innerhalb eines Arbeitstages nach Erhalt der geänderten Auftragsbestätigung erklären.
Eine Antwort per Fax oder E-Mail ist ausreichend.
6.5. Verschuldete Verzögerung
Wenn wir einen vereinbarten Termin nicht schuldhaft oder aus anderen Gründen nicht einhalten können, muss der Käufer uns eine angemessene Nachfrist gewähren. Die Nachfrist ist mit dem Kunden abzustimmen. Nach Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6.6. Höhere Gewalt
Wird unsere Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund anderer außergewöhnlicher Umstände oder Umstände, die ganz oder teilweise außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, vorübergehend unmöglich oder erheblich beeinträchtigt, verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit automatisch um die Dauer eines solchen unvorhergesehenen Ereignisses. Die Erweiterung wird automatisch aktiviert, sobald wir den Käufer darüber informieren, dass wir die Höhere Gewalt -Bedingung aktivieren, und Details zum Grund und zur geschätzten Verzögerung angeben. Gleiches gilt für eine gesetzliche Frist für die Leistung, insbesondere für Nachfrist bei Verspätung.
6.7. Verlängerung der Lieferzeit
Vor Ablauf der Lieferzeit nach Absatz 3 hat der Käufer weder Anspruch auf Kündigung noch auf Schadensersatz. Wenn das Hindernis länger als 24 Wochen dauert, sind sowohl der Käufer als auch wir selbst zur Kündigung berechtigt, wenn der Vertrag nicht ausgeführt wurde.
6.8. Verzögerung der Lieferung
Im Falle einer eventuellen Verzögerung der Lieferung sind Schadensersatzansprüche jeglicher Art ausgeschlossen, es sei denn, die Verzögerung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7. Versand
7.1. Rechnung des Käufers
Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers. Das Risiko geht mit dem Transport der Ware auf ihn über, auch wenn eine frachtfreie Lieferung vereinbart wurde und/oder der Versand mit unseren eigenen Fahrzeugen erfolgt. Wir sind nicht verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschließen.
7.2. Schriftliche Vereinbarungen
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, sind wir zu Teillieferungen in angemessenem Umfang berechtigt, die gesondert in Rechnung gestellt werden.
8. Zahlung
8.1. Zahlungsverpflichtung
Rechnungen müssen zu 50% bei der Bestellung bezahlt werden, 50% nach Benachrichtigung über die Versandbereitschaft - sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Ohne Erhalt der vollständigen 100% igen Vorauszahlung wird keine Sendung freigegeben.
Alle Zahlungen erfolgen ohne Abzug oder Aufrechnung in der auf der Rechnung angegebenen Währung.
9. Sendungen zurücksenden
Es ist nicht gestattet, vom Unternehmen gelieferte Waren ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens zurückzugeben. Rücksendungen gehen immer zu Lasten und Gefahr des Versenders.
Das Unternehmen akzeptiert nur Rückgabeansprüche, die sich auf die Menge, das Gewicht oder die Spezifikationen der Waren beziehen oder wenn die Waren nicht den vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Mustern entsprechen.
Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Lieferung zu prüfen.
Rückgabeansprüche wegen relevanter Mängel, die bei der Prüfung der Ware auftreten, sowie Rückgabeansprüche im Zusammenhang mit Menge, Gewicht oder Spezifikationen müssen innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung schriftlich geltend gemacht werden und eine vollständige Beschreibung der angeblichen Mängel enthalten, bei deren Verzug das Recht, diesbezüglich einen Anspruch geltend zu machen, erlischt.
Rückgabeansprüche in Bezug auf andere relevante Mängel müssen innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Entdeckung schriftlich geltend gemacht werden und eine vollständige Beschreibung der angeblichen Mängel enthalten. Diesbezüglich können keine Ansprüche geltend gemacht werden, wenn drei 3 Monate nach Lieferung vergangen sind.
Ansprüche des Kunden in Bezug auf gelieferte Waren erlöschen auch, wenn:
a. Die Vereinbarung die Lieferung gebrauchter oder beschädigter Waren betrifft.
b. Die Waren verarbeitet wurden oder aus einem anderen Grund (nicht mehr) als vom Unternehmen stammend erkennbar sind.
c. Die Mängel (teilweise) durch normale Abnutzung oder durch unsachgemäße oder falsche Handhabung, Verwendung, Lagerung oder Wartung der Waren verursacht wurden.
d. Der Kunde dem Unternehmen nicht unverzüglich die Möglichkeit gegeben hat, den Rückgabeanspruch zu untersuchen und seinen Verpflichtungen nachzukommen.
e. Der Kunde hat eine darauf beruhende Verpflichtung nicht oder nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig erfüllt.
In Bezug auf Teile oder Waren von Dritten, die nicht vom Unternehmen verarbeitet wurden, kann der Kunde Rechte gegen das Unternehmen nur in dem Umfang geltend machen, in dem das Unternehmen seinerseits Rechte gegen seinen Lieferanten geltend machen kann. In einem solchen Fall wird das Unternehmen in Bezug auf den Kunden entlastet, indem dem Kunden die Rechte übertragen werden, die es gegenüber seinem Lieferanten hat.
Der Kunde kann keine Rechte in Bezug auf Mängel gegen das Unternehmen geltend machen, wenn er auch Rechte in Bezug auf diese Mängel direkt gegenüber dem Hersteller geltend machen kann.
Unbeschadet der Bestimmungen der vorstehenden Absätze ist das Unternehmen im Falle eines rechtzeitigen und begründeten Rückgabeanspruchs nur nach eigenem Ermessen verpflichtet, die Ware zu reparieren, zu ersetzen oder dem Kunden die Gutschrift zu erteilen für beschädigte Güter. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in vollem Umfang für Ersatz.
Die technischen Spezifikationen der jeweiligen Warenmarke sowie die Kataloge, Listen, Abmessungen und sonstigen Informationen zu den vom Unternehmen und den Lieferanten des Unternehmens bereitgestellten und/oder verwendeten Waren wurden vom Unternehmen und seinen Lieferanten nach Treu und Glauben erstellt. es handelt sich jedoch nur um Annäherungen oder Schätzungen.
Das Unternehmen gewährt dem Kunden in Bezug auf die Waren die gleichen Garantien wie die Lieferanten des Unternehmens.
Kommt der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach oder kommt er ihnen zu spät nach, so hat der Kunde keinen Anspruch mehr auf die betreffende Ware.
10. Garantie
10.1. Verpflichtung des Käufers
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Charakter und Merkmale zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind vom Käufer innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt des Vertragsgegenstandes schriftlich anzuzeigen.
10.2. Pflichten von BTI
Wir sind nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Käufer einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich bestritten hat. Liegt ein von uns verursachter Mangel an der Ware vor, sind wir verpflichtet, unter Ausschluss der Rechte des Käufers zur Aufhebung des Vertrages oder zur Minderung des Kaufpreises eine Nacherfüllung zu leisten, es sei denn, wir sind gesetzlich berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern. Der Käufer hat uns für jeden Mangel eine angemessene Frist für die Nacherfüllung zu gewähren.
10.3. Ergänzende Leistung
Ergänzende Leistungen können nach Wunsch des Käufers entweder durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung neuer Waren erbracht werden. Wir sind berechtigt, die Wahl des Käufers abzulehnen, wenn dies mit unangemessenen Kosten verbunden ist. Bei Nacherfüllung ist die Herabsetzung des Kaufpreises oder die Aufhebung des Vertrages durch den Käufer ausgeschlossen. Eine spätere Verbesserung gilt nach dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Wenn die spätere Genehmigung fehlgeschlagen ist oder der Verkäufer sie vollständig abgelehnt hat, ist der Käufer berechtigt, entweder eine Reduzierung des Kaufpreises oder eine Kündigung des Vertrags zu wählen.
10.4. Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche aufgrund des Mangels können unter den nachstehenden Bedingungen nur geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die Nacherfüllung von uns abgelehnt wurde.
10.5. Pflichtverletzungen
Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Schäden aus Personen-, Körper- oder Gesundheitsschäden haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haften wir nur, wenn die verletzte Vertragspflicht für den vertraglichen Zweck erkennbar und von erheblicher Relevanz ist und nur bis zur Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
10.6. Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Unternehmens aus der Vereinbarung beschränkt sich auf die Erfüllung der in der Vereinbarung beschriebenen Verpflichtungen.
Die Gesellschaft haftet niemals für Handelsverluste, Folgeschäden oder sonstige indirekte Verluste.
Wenn das Unternehmen von einem Dritten für einen Verlust haftbar gemacht wird, für den das Unternehmen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf andere Weise nicht haftet, ist der Kunde verpflichtet, den Schaden zu ersetzen
Unternehmen gegen diesen Verlust und diese Haftung und zum Ersatz aller Schäden, Zinsen und Kosten, die dem Unternehmen auf diesem Konto entstehen.
Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse sowie die von der Gesellschaft in den vorstehenden Unterabschnitten für sich selbst festgelegte Entschädigung gelten auch für und im Namen ihrer Mitarbeiter, aller anderen von ihr im Rahmen der Vereinbarung verwendeten Parteien und für alle Parteien von wen das Unternehmen Waren oder Teile erhält, die im Rahmen der Vereinbarung geliefert werden.
10.7. Qualitäts- und Haltbarkeitsgarantien
Wenn wir eine Garantie für Qualität und/oder Haltbarkeit der Waren oder Teile davon gegeben haben, haften wir im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf das Fehlen der garantierten Qualität oder Haltbarkeit zurückzuführen sind, aber nicht an der Ware selbst auftreten, haften wir nur, wenn das Risiko eines solchen Schadens ausdrücklich durch die Garantie der Qualität und Haltbarkeit abgedeckt ist.
10.8. Haftung für Schäden
Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden, wenn diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen betrifft, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung sind (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, wenn die Schäden in der Regel vertraglich gebunden und vorhersehbar sind. Im Übrigen haften wir nicht für einfache fahrlässige Verstöße gegen nicht wesentliche Pflichten. Die in §7 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Haftung der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Stimmrechtsvertreter.
10.9. Weitere Haftung
Eine weitere Haftung ist unabhängig von der Rechtsnatur der geltend gemachten Forderung ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Mitarbeiter, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Stimmrechtsvertreter.
11. Eigentumsvorbehalt
11.1. Eigentum an der Ware
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware (vorbehaltlich des Eigentumsvorbehalts) bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor. Die gelieferte Ware geht erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn er alle Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüche und Einlösung von Schecks und Wechsel erfüllt hat. Im Falle des Scheckentwurfs erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht zum Zeitpunkt der Scheckübertragung, sondern erst mit der Einlösung des Entwurfs.
11.2. Zugriff durch Dritte
Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich über jeglichen Zugang Dritter, insbesondere über die Durchsetzung von Forderungen sowie über die Beeinträchtigung seines Eigentums, zu informieren. Der Käufer hat alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die sich aus der Verletzung dieser Pflicht und dem Schutz vor dem Zugang Dritter ergeben.
11.3. Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung
Wenn der Käufer trotz einer Mahnung von unserer Seite seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, können wir die Rückgabe der noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ohne Fristen verlangen. Die sich daraus ergebenden Transportkosten sind vom Käufer zu tragen. Die Beschlagnahme der zurückbehaltenen Ware bedeutet immer die Aufhebung des Vertrages. Nach Rückgabe der Vorbehaltsware haben wir Anspruch auf deren Verkauf.
Wenn der Käufer seiner vertraglichen Verpflichtung zur Anzahlung nicht nachkommt und trotz einer Mahnung von unserer Seite, haben wir das Recht, die Bestellung und den Vertrag wegen Nichtaktivierung automatisch zu stornieren. Der Erhalt der 50% igen Anzahlung gilt als Vertragsaktivierung und alle Prozesse wie die Erstellung von Dokumenten, die Beantragung von Exportgenehmigungen und die Produktionsplanung werden nur durch diese Anzahlung ausgelöst.
Wenn der Käufer seiner Verpflichtung zur Zahlung der verbleibenden 50% nach Erhalt der Versandbereitschaftsmitteilung trotz EINER schriftlichen Mahnung von unserer Seite nicht nachkommt, sind wir berechtigt, den Vertrag nach Ablauf einer Nachfrist von 3 Monaten zu kündigen. In diesem Fall wird die vorgenommene Anzahlung von uns als Stornogebühr und als Entschädigung für die Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtung des Käufers einbehalten. (Wenn der Käufer die restlichen 50% zahlt, die Ware jedoch nicht innerhalb von 6 Monaten nach Bekanntgabe der Versandbereitschaft abholt, behalten wir uns das Recht vor, Lagerkosten in Höhe von 5% des Auftragswertes pro Monat zu berechnen ab Benachrichtigung über die Versandbereitschaft.
Kommt der Käufer seiner Verpflichtung zur Abholung der Ware nach 12 Monaten ab Benachrichtigung über die Versandbereitschaft nicht nach und behalten wir uns trotz ZWEI schriftlicher Mahnungen von unserer Seite das Recht vor, die Bestellung vollständig zu stornieren und die vollständige Zahlung als Entschädigung zurückzuhalten und zur Deckung aller Verluste und Kosten.
12. Erfüllungsort
Erfüllungsort für Zahlungen ist die offizielle Firmenadresse in Bern.
13. Datenverarbeitung
Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass wir die während der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer zur Erfüllung unserer eigenen Geschäftszwecke unter Einhaltung der schweizerischen Bundesdatenschutzgesetze verarbeiten. Insbesondere können wir sie speichern oder an eine Kreditschutzorganisation weiterleiten, soweit dies im Rahmen des Vertrags liegt oder zum Schutz unserer berechtigten Interessen erforderlich ist, wenn kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Schutz ein Interesse an der Befreiung von der Verarbeitung verdient insbesondere die Weiterleitung dieser Daten ist maßgebend.
14. Salvatorische Klausel
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Form, um gültig zu werden. Sollte eine Regelung dieser Zahlungs- und Lieferbedingungen ungültig oder nicht durchsetzbar sein, hat dies keine Auswirkungen auf die übrigen Zahlungs- und Lieferbedingungen.
15. Gerichtsstand und geltendes Recht
15.1. Schweizerisches Recht
Für das Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Käufer gilt nur das schweizerische Recht, auch wenn der Käufer seinen Wohnsitz oder Geschäftssitz im Ausland hat. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf von beweglichen Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss internationaler Kaufverträge für bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
15.2. Abtretung von Ansprüchen
Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Käufervertrag ohne Zustimmung des Käufers an Dritte abzutreten.
15.3. Gerichtsstand
Wenn der Käufer ein Geschäftsmann, eine juristische Person nach öffentlichem Recht oder ein nach öffentlichem Recht geregeltes Fondsvermögen ist, ist Bern für beide Parteien zuständig - auch für Schecks oder Gerichtsverfahren. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.